Die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 findet am 28. November 2010 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 des Gesetzes über die politischen Reche (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Geltwil bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag bis am Freitag, 1. Oktober 2010, 11.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular zur Anmeldung von Kandidaten ist bei der Gemeindekanzlei zu beziehen. Nach § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Werden nicht mehr wählbare Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.