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Abstimmungen und Wahlen

Informationen über Wahlen und Abstimmungsvorlagen

Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:

Kantonale Abstimmungen / Wahlen

www.ag.ch

Eidgenössische Abstimmungen / Wahlen

www.admin.ch

Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort Gemeindekanzlei Geltwil, Schulhaus
Sonntag  09.30 Uhr – 10.00 Uhr

Die Urne wird eine halbe Stunde vor der Gemeindeversammlung aufgestellt, wenn am darauf kommenden Wochenende eine Abstimmung stattfindet.

Wahlbüro

Dem Wahlbüro steht der Gemeindeammann oder ein anderes Mitglied des Gemeinderates vor. Der Gemeindeschreiber oder ein vom Gemeinderat bestimmter Stellvertreter amtet als Aktuar. Die Zahl der übrigen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler) wird in der Gemeindeordnung festgelegt. Der Gemeinderat kann das Wahlbüro nötigenfalls durch den Beizug von Hilfskräften erweitern.

Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.

Rechtliche Grundlagen

Stellvertretung bei der Stimmabgabe

Ehegatten oder eingetragene Partner dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte oder eingetragene Partner hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindekanzlei.