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Einhaltung der Ruhezeiten gemäss Polizeireglement

Die Bevölkerung wird auf die Bestimmungen des Polizeireglementes der Gemeinde Geltwil hingewiesen:

  • In den Wohngebieten ist von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 21.00 bis 06.00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Bohren, Betrieb von Baumaschinen usw.) verboten.
  • Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.
  • Tiere sind so zu halten, dass niemand belästigt wird und weder Mensch noch Tiere oder Sachen gefährdet werden oder zu Schaden kommen können.

Widerhandlungen werden gestützt auf das Polizeireglement mit einer Busse bis zu CHF 2'000.00 geahndet.

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