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Einschränkungen Wasserbezug

Es wird daran erinnert, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit und fehlenden Niederschlägen die Einschränkungen des Wasserbezugs gestützt auf das am 29. Juni 2026 erlassene Wasserbezugsverbot nach wie vor in Kraft sind:

Verbot von Wasserbezug aus dem Versorgungsnetz der Wasserversorgung Geltwil

für Privatpersonen und Betriebe:

  • das Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen, Rabatten, Bäumen, Sträuchern und ähnlichen Grünflächen. Sämtliche Bewässerungssysteme (Regensprenger, Regner etc.) müssen abgeschaltet werden.
  • das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbädern, Planschbecken, Whirlpools, Teichen und ähnlichen Anlagen.
  • das Reinigen von Fahrzeugen (privat und gewerblich), Vorplätzen, Fassaden, Dächern, Terrassen und ähnlichen Flächen mit Wasser.
  • den Betrieb von privaten Zierbrunnen, Wasserspielen und ähnlichen Anlagen.

für Landwirtschaft:

  • das Bewässern aller Kulturen

Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen.

 

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