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Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2026

Es wird daran erinnert, dass die provisorischen Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2026 bis zum 31. Oktober 2026 zu bezahlen sind. Auf offenen Beträgen wird ab dem 1. November 2026 ein Verzugszins von 4,5 Prozent erhoben. Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2026 nicht möglich, soll bitte frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufgenommen werden (Telefon 056 670 98 00 oder gemeinde@geltwil.ch). Noch offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2027 weiterhin ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Für die Steuerzahlungen sollen ausschliesslich die QR-Einzahlungsscheine für das Steuerjahr 2026 verwendet werden. Allen, die ihrer Zahlungspflicht pünktlich nachkommen oder die Steuern 2026 bereits bezahlt haben, wird der beste Dank ausgesprochen.

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