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Bestattung

Urnenbeisetzung oder Erdbestattung?

Die Gemeinde veranlasst

  • wenn nicht bereits durch die Angehörigen angeordnet, Einsargung und Überführung der verstorbenen Person zum Friedhof;
  • die Anmeldung zur Kremation;
  • die Überführung der verstorbenen Person zum Krematorium;
  • die Rückführung der Urne zum Friedhof;
  • Alle Formalitäten mit dem Regionalen Zivilstandsamt.

Die Angehörigen haben mit dem zuständigen Pfarramt den Termin für den Trauergottesdienst und die anschliessende Urnenbeisetzung oder Erdbestattung auf dem Friedhof abzusprechen. Der Termin ist der Gemeindekanzlei mitzuteilen, welche anschliessend die Graböffnung organisiert.