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Besuchsaufenthalt für visumspflichtige AusländerInnen

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 2 × 3 Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat / Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular «Garantieerklärung» an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Migrationsamt des Kantons Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

Die Kosten betragen Fr. 60.00 zuzüglich Porto.

Merkblatt Besuchsaufenthalt

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