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An- und Abmeldung, Umzug

Zuzug in die Gemeinde, Wegzug aus der Gemeinde und Umzüge innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle jeweils innert 8 Tagen zu melden. Die An- und Abmeldung hat persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erfolgen.

Schweizerische Staatsangehörige haben bei der Anmeldung den Heimatschein und das Familienbüchlein und bei der Abmeldung den Niederlassungsausweis vorzuweisen.

Von ausländischen Staatsangehörigen wird für die Anmeldung der Ausländerausweis und der Pass benötigt. Bei ausserkantonalem Zuzug ist zudem ein Passfoto abzugeben. Wer noch nicht im Besitz eines Ausländerausweises ist, hat zusätzlich die Ermächtigung zur Visumserteilung oder die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, ausgestellt vom Migrationsamt des Kantons Aargau, und zwei Passfotos vorzuweisen. Für die Abmeldung ist der Ausländerausweis erforderlich.