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Kapitalzahlungen

Kapitalzahlungen aus beruflicher (2. Säule) oder gebundener (Säule 3a) Vorsorge, Entschädigungen mit Vorsorgecharakter oder Kapitalgewinne (unter bestimmten Voraussetzungen) unterliegen einer getrennt vom übrigen Einkommen berechneten Jahressteuer zu 40% des Tarifes. Die Steuer kann hier berechnet werden.

Die Steuerveranlagung wird entweder aufgrund der Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder aufgrund der Deklaration in der Steuererklärung erhoben.