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Lotteriegewinn

Einkünfte aus Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen sind als ordentliches Einkommen steuerpflichtig. Die darauf abgezogene Verrechnungssteuer kann mit der Deklaration im Wertschriftenverzeichnis des jeweiligen Jahres zurückgefordert werden.

Kantonal werden pauschal CHF 1'000.00 als abzugsberechtigte Einsatzkosten anerkannt wobei diese maximal auf dem Umfang des steuerbaren Gewinnes beschränkt sind.

Einzelne Gewinne bis zum Betrag von 1 Million Franken aus der Teilnahme an Grosspielen und der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen, die vom BGS (Geldspielgesetz) zugelassen sind, sind steuerfrei.