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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern:

  • 12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen in Geltwil wohnhaft (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)

Das Antragsformular zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Weitere Infos

www.ag.ch

Erleichterte Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:

  • 3 Jahre verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin
  • total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
  • seit 1 Jahr in Geltwil angemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtend

Das Antragsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Weitere Infos

www.bfm.admin.ch