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Todesfall und Organisation der Bestattung

Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Die Angehörigen der/s in Geltwil wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, sich bei der Gemeindekanzlei zu melden. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).

In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart bestimmt (Kremation oder Erdbestattung). Gleichzeitig können weitere Fragen der Angehörigen besprochen werden. Die Termine für die Beisetzung und Abdankung sind mit dem Pfarramt Muri direkt festzulegen und anschliessend der Gemeindekanzlei zu melden.