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Stundungs- und Ratengesuche für Steuern

Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:

Mietvertrag, Einkommensbeleg/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Kreditvertrag (falls Kredit), Auszug aus Betreibungsregister, Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen.

Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

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