Navigieren in Geltwil

Ehevorbereitung

Das Ehevorbereitungsverfahren ist am Wohnsitz des Bräutigams oder der Braut einzuleiten.

Ledige Schweizer Bürger benötigen einen Personenstandsausweis des Zivilstandsamtes des Heimatortes und bei auswärtigem Wohnsitz eine Niederlassungsbescheinigung der Einwohnerkontrolle. Verwitwete oder geschiedene Personen haben anstelle des Personenstandsausweises einen Familienschein abzugeben. Falls das Brautpaar bereits gemeinsame Kinder hat, muss zusätzlich ein Geburtsschein bzw. ein Anerkennungsschein eingereicht werden.

Die erwähnten Unterlagen sind von den Brautleuten etwa zwei Monate vor dem gewünschten Trauungstermin persönlich beim Regionalen Zivilstandsamt abzugeben. Dafür muss vorgängig ein Termin vereinbart werden. Die Dokumente dürfen bei der Abgabe nicht älter als 6 Monate alt sein.

Ausländische Staatsangehörige haben, je nach Herkunftsstaat, unterschiedliche Dokumente beizubringen. Das Zivilstandsamt gibt dazu gerne ein länderspezifisches Merkblatt ab. Dieses erhalten Sie auch unter folgendem Link: www.gaz.zh.ch/internet