Navigieren in Geltwil

Abwasserbeseitigung

Durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen wird dafür gesorgt, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage in Muri gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Abwassergebühren.

Anpassung der Abwasserbenützungsgebühren per 1. Januar 2026

Aufgrund der bisher erfolgten und in den nächsten Jahren geplanten Sanierungen der Kanalisationsleitungen und dem entsprechend höheren Betriebsaufwand, insbesondere aufgrund von höheren Abschreibungen und Zinsen, ist eine Erhöhung der Abwasserbenützungsgebühren per 1. Januar 2026 erforderlich. 

Die Stellungnahme des Preisüberwachers gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz (PüG) ist am 30. September 2025 eingeholt worden. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2025 hat die Preisüberwachung PUE mitgeteilt, dass auf eine vertiefte Prüfung und die Abgabe einer formellen Stellungnahme verzichtet wird. Der Entscheid zur Erhöhung der Abwasserbenützungsgebühren ab 1. Januar 2026 ist zu veröffentlichen und der Preisüberwachung PUE mitzuteilen.

Gemäss § 32 des Abwasserreglementes der Gemeinde Geltwil ist der Gemeinderat ermächtigt, die Gebühren den veränderten Verhältnissen unter Wahrung der Tarifstruktur so anzupassen, dass die Eigenwirtschaftlichkeit des Betriebes gewährleistet ist, sofern der Kostendeckungsgrad weniger als 90 % oder über 110 % beträgt. Er hat über die Gebührenanpassung einen Bericht, welcher die Veränderung der Kostenlage erläutert, zu publizieren.

Die Abwasserbenützungsgebühren betragen seit dem Jahr 1997 unverändert CHF 1.50 pro m3 Frischwasser. Mit einer Erhöhung um CHF 0.50 können die Einnahmen auf ca. CHF 30‘000.00 erhöht werden. Damit ist gewährleistet, dass die laufenden Betriebskosten vollständig gedeckt werden können. Eine spätere weitere Erhöhung der Benützungsgebühren zur Reduzierung der Nettoverschuldung muss nach der Sanierung der Abwasserleitung in Isenbergschwil, voraussichtlich im Jahr 2028, geprüft werden.

Die Einwohnergemeindeversammlung Geltwil hat am 18. November 2025 das Budget 2026 mit der Erhöhung der Abwasserbenützungsgebühren ab 1. Januar 2026 genehmigt. Dieser Beschluss ist infolge Erreichung des Beschlussquorums direkt in Rechtskraft erwachsen.

Die Abwasserbenützungsgebühren der Gemeinde Geltwil werden ab 1. Januar 2026 um CHF 0.50 auf neu CHF 2.00 pro m3 Frischwasser erhöht.

Selbstdeklaration